Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung – BayHSchLNV) Vom 15. September 1992 (GVBl. S. 428) BayRS 2030-2-23-WK (§§ 1–31)
Inhaltsübersicht (amtlich)
Bereich erweitern
Erster Abschnitt Allgemeines (§§ 1–6)
Bereich erweitern
Zweiter Abschnitt Nebentätigkeitsgenehmigung (§§ 7–15)
Bereich erweitern
Dritter Abschnitt Vergütung (§§ 16–19)
Bereich reduzieren
Vierter Abschnitt Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn (§§ 20–27)
§ 20 Einrichtungen
§ 21 Genehmigungspflicht
§ 22 Allgemeine Genehmigung
§ 23 Grundsätze für die Bemessung des Entgelts
§ 24 Allgemeines Entgelt
§ 25 Entgelt bei ärztlichen und zahnärztlichen Nebentätigkeiten
§ 26 Entgelt bei privater Tierbehandlung
§ 27 Verfahren
Bereich erweitern
Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 28–31)
[Schlussformel]
Inhalt
BayHSchLNV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 15.09.1992
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Vierter Abschnitt Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn
§ 20 Einrichtungen
§ 21 Genehmigungspflicht
§ 22 Allgemeine Genehmigung
§ 23 Grundsätze für die Bemessung des Entgelts
§ 24 Allgemeines Entgelt
§ 25 Entgelt bei ärztlichen und zahnärztlichen Nebentätigkeiten
§ 26 Entgelt bei privater Tierbehandlung
§ 27 Verfahren