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Verordnung über die Nebentätigkeit des beamteten wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den staatlichen Hochschulen (Bayerische Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung – BayHSchLNV) Vom 15. September 1992 (GVBl. S. 428) BayRS 2030-2-23-WK (§§ 1–31)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Abschnitt Allgemeines (§§ 1–6)
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Zweiter Abschnitt Nebentätigkeitsgenehmigung (§§ 7–15)
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Dritter Abschnitt Vergütung (§§ 16–19)
§ 16 Vergütung für Nebentätigkeiten im bayerischen öffentlichen Dienst
§ 17 Ablieferungspflicht
§ 18 Ausnahmen von §§ 16 und 17
§ 19 Abrechnung und Erklärung über Nebentätigkeitsvergütungen
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Vierter Abschnitt Inanspruchnahme von Einrichtungen, Personal oder Material des Dienstherrn (§§ 20–27)
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Fünfter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen (§§ 28–31)
[Schlussformel]
Inhalt
BayHSchLNV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 15.09.1992
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Dritter Abschnitt Vergütung
§ 16 Vergütung für Nebentätigkeiten im bayerischen öffentlichen Dienst
§ 17 Ablieferungspflicht
§ 18 Ausnahmen von §§ 16 und 17
§ 19 Abrechnung und Erklärung über Nebentätigkeitsvergütungen