Inhalt
§ 2
Teilnehmer am Hochwassernachrichtendienst
Teilnehmer am Hochwassernachrichtendienst ist, wer als eine der nachgenannten Stellen oder Personen in einem Hochwassernachrichtenplan aufgeführt ist:
- 1.
-
die Hochwassernachrichtenzentrale (§ 3),
- 2.
-
die Hochwasservorhersagezentralen (§ 4),
- 3.
-
die Hauptmeldestellen (§ 5),
- 4.
-
die Meldestellen (§ 6),
- 5.
-
die Empfänger (§ 7).