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Inhaltsverzeichnis
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Bayerische Gnadenordnung (BayGnO) Vom 29. Mai 2006 (GVBl. S. 321) BayRS 313-3-J (§§ 1–36)
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Erster Abschnitt Grundlagen der Gnadenordnung (§ 1)
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Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 2–20)
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Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften (§§ 21–35)
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1. Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 21–23)
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2. Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung im Weg der Gnade (§§ 24–30a)
§ 24 Begriffsbestimmung
§ 25 Zuständigkeit für die Gewährung von Strafaufschub
§ 26 Zuständigkeit für Strafunterbrechung und für die Unterbrechung von Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 27 Strafunterbrechung in besonderen Fällen
§ 28 Richtlinien
§ 29 Jugendarrest
§ 30 Stundung und Bewilligung von Teilzahlungen im Weg der Gnade
§ 30a Aussetzung von Fahrverboten im Weg der Gnade
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3. Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit (§§ 31–34)
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4. Rücknahme eines Gnadenerweises (§ 35)
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Vierter Abschnitt Schlussbestimmungen (§ 36)
[Schlussformel]
Inhalt
BayGnO
Text gilt ab: 01.02.2024
Fassung: 29.05.2006
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§ 29
Jugendarrest
1
Die §§ 25 bis 28 gelten entsprechend für die Vollstreckung von Jugendarrest.
2
Die Vollstreckung darf jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen und nur kurzfristig aufgeschoben oder unterbrochen werden.