Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bayerische Gnadenordnung (BayGnO) Vom 29. Mai 2006 (GVBl. S. 321) BayRS 313-3-J (§§ 1–36)
Bereich erweitern
Erster Abschnitt Grundlagen der Gnadenordnung (§ 1)
Bereich erweitern
Zweiter Abschnitt Allgemeine Vorschriften (§§ 2–20)
Bereich reduzieren
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften (§§ 21–35)
Bereich reduzieren
1. Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 21–23)
§ 21 Belehrung und Überwachung der Auflagen
§ 22 Nachträgliche Entscheidungen
§ 23 Mitteilungen in Strafsachen gegen Minderjährige
Bereich erweitern
2. Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung im Weg der Gnade (§§ 24–30a)
Bereich erweitern
3. Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit (§§ 31–34)
Bereich erweitern
4. Rücknahme eines Gnadenerweises (§ 35)
Bereich erweitern
Vierter Abschnitt Schlussbestimmungen (§ 36)
[Schlussformel]
Inhalt
BayGnO
Text gilt ab: 01.02.2024
Fassung: 29.05.2006
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
1. Strafaussetzung zur Bewährung
§ 21 Belehrung und Überwachung der Auflagen
§ 22 Nachträgliche Entscheidungen
§ 23 Mitteilungen in Strafsachen gegen Minderjährige