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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Bayerisches Gleichstellungsgesetz – BayGlG) Vom 24. Mai 1996 (GVBl. S. 186) BayRS 2039-1-A (Art. 1–24)
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–3)
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Teil 2 Gleichstellungsförderung (Art. 4–12)
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Abschnitt I Gleichstellungskonzept (Art. 4–6)
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Abschnitt II Sonstige Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung (Art. 7–12)
Art. 7 Stellenausschreibung
Art. 8 Einstellung und beruflicher Aufstieg
Art. 9 Fortbildung
Art. 10 Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten
Art. 11 Beurlaubung
Art. 12 Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung
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Teil 3 Gleichstellungsbeauftragte – Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner (Art. 13–19)
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Teil 4 Gremien (Art. 20)
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Teil 5 Schlussvorschriften (Art. 21–24)
[Schlussformel]
Inhalt
BayGlG
Text gilt ab: 16.07.2025
Fassung: 24.05.1996
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Abschnitt II Sonstige Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung
Art. 7 Stellenausschreibung
Art. 8 Einstellung und beruflicher Aufstieg
Art. 9 Fortbildung
Art. 10 Teilzeitarbeit, flexible Arbeitszeiten und mobiles Arbeiten
Art. 11 Beurlaubung
Art. 12 Benachteiligungsverbot bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung