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GedStG
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 24.12.2002
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Anlage 2 (zu Art. 4 Abs. 1 GedStG)

Sammlungs-, Bibliotheks- und Archivbestände

1.
Gedenkstätte Dachau
Die Bibliothek umfasst rd. 14 400 Bände. Im Archiv sind rd. 36 000 Dokumente verzeichnet. Die Gedenkstätte verfügt über eine Häftlingsdatenbank (mit 190 350 Datensätzen) und eine im Aufbau befindliche Archivdatenbank (mit rd. 8 000 Datensätzen).
2.
Gedenkstätte Flossenbürg
Die Bestände der Gedenkstätte Flossenbürg sind noch nicht vollständig inventarisiert. Die Bibliothek umfasst rd. 5 000 Bände sowie 500 Tondokumente. Das Archiv besteht aus rd. 1 000 Originaldokumenten (Erinnerungsberichte, Fotos, Baupläne) und einer großen Zahl von Kopien (ca. 74 000 Seiten), Mikrofilmen und Mikrofiches aus den Beständen anderer Archive.