Inhalt

GVVG
Text gilt ab: 01.07.2023
Fassung: 24.07.2003
Art. 8
Allgemeine Aufklärung und Information
Die unteren Behörden wirken an der Information und Aufklärung der Bevölkerung in allen Fragen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens mit.