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FakO
Text gilt ab: 01.08.2023
Fassung: 09.05.2017
§ 1
Geltungsbereich
1Diese Schulordnung gilt für öffentliche Fachakademien der folgenden Ausbildungsrichtungen:
1.
Brau- und Getränketechnologie,
2.
Heilpädagogik,
3.
Medizintechnik,
4.
Raum- und Objektdesign,
5.
Wirtschaft,
6.
Sozialpädagogik,
7.
Sprachen und internationale Kommunikation und
8.
Ernährungs- und Versorgungsmanagement.
2Für staatlich genehmigte und staatlich anerkannte Ersatzschulen gilt diese Schulordnung im Rahmen der Art. 90, 92 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5 und Art. 93 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), für letztere darüber hinaus im Rahmen des Art. 100 Abs. 2 BayEUG.