Inhalt

FachV-VetD
Text gilt ab: 01.07.2018
Fassung: 11.06.2018
§ 10
Aufgaben der Prüfungsausschüsse
1Die Prüfungsausschüsse wählen die Prüfungsaufgaben aus und bestimmen die Prüfer für die Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeiten. 2Zur Abnahme der mündlichen Prüfungen bilden sie Prüfungskommissionen. 3Sie können Gutachter zur Vorprüfung der eingereichten Aufgaben bestellen.