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FachV-VermGeo
Text gilt ab: 01.10.2020
Fassung: 28.09.2012
§ 10
Dauer und Gliederung des Vorbereitungsdienstes
(1) Der Vorbereitungsdienst dauert zwölf Monate.
(2) Der Vorbereitungsdienst ist in folgende Ausbildungsabschnitte unterteilt:
1.
Fachgebiet Kataster und Geoinformation:
a)
Ausbildungsabschnitt 1:
46 Wochen am Ausbildungsamt, davon vier Wochen an einem anderen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
Schwerpunkt Katastertechnik,
b)
Ausbildungsabschnitt 2:
sechs Wochen am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
Schwerpunkte Landesvermessung, Geoinformation, Katastertechnik,
2.
Fachgebiet Geomatik:
a)
Ausbildungsabschnitt 1:
48 Wochen am Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
Schwerpunkte Kartographie, Geotopographie, Geodaten, Landesvermessung,
b)
Ausbildungsabschnitt 2:
vier Wochen am Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
Schwerpunkt Liegenschaftskataster.
(3) Die Anwärter und Anwärterinnen sollen in Hospitationen wichtige Stellen ihres Tätigkeitsbereichs kennenlernen.
(4) In geeigneten Fällen soll die Einarbeitung der Anwärter und Anwärterinnen in die Aufgaben der Fachlaufbahn durch Seminare unterstützt werden.