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FachV-Lw
Text gilt ab: 01.07.2019
Fassung: 27.11.2019
§ 19
Besondere Zulassungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1.
ein mindestens dreijähriges Studium in der entsprechenden Ausbildungsrichtung an einer Hochschule mit dem erfolgreichen Abschluss als Diplomingenieur (FH) oder als Bachelor absolviert hat oder einen vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Studienabschluss nachweist und
2.
die sonstigen nach § 3 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.