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FachV-GA
Text gilt ab: 01.10.2019
Fassung: 12.11.2014
§ 3
Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst einen fachtheoretischen Teil, der in Fachlehrgängen durchgeführt wird, sowie einen berufspraktischen Teil an den Ausbildungsbehörden.