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FachV-GA
Text gilt ab: 01.10.2019
Fassung: 12.11.2014
§ 23
Bewertung, Bekanntgabe der Ergebnisse
1Jedes Mitglied erteilt für sein Prüfungsgebiet eine Note, die Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Einzelnoten. 2Das Ergebnis ist am Ende des Prüfungsgesprächs bekannt zu geben.