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FachV-Arch
Text gilt ab: 01.09.2013
Fassung: 03.01.2014
§ 21
Einstieg in der ersten Qualifikationsebene
Die Qualifikation für die Fachlaufbahn Bildung und Wissenschaft, fachlicher Schwerpunkt Archivwesen, wird bei einem Einstieg in der ersten Qualifikationsebene erworben durch die Vorbildung gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bzw. Satz 2 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) und eine mindestens sechsmonatige förderliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst.