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Inhaltsverzeichnis
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Bayerische Verordnung zur freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayFGV) vom 31. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 768) BayRS 404-2-J (§§ 1–16)
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Teil 1 Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (§§ 1–4)
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Teil 2 Ausführung der Betreuerregistrierungsverordnung (§ 5)
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Teil 3 Vorschriften für die Eintragung von Bergwerkseigentum und Fischereirechten im Grundbuch (§§ 6–14)
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Kapitel 1 Allgemeines (§§ 6–7)
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Kapitel 2 Eintragung von Bergwerkseigentum (§§ 8–11)
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Kapitel 3 Eintragung von Fischereirechten (§§ 12–14)
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Teil 4 Ausführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes (§ 15)
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Teil 5 Schlussvorschriften (§ 16)
[Schlussformel]
Anlage Höhe der Fallpauschalen
Inhalt
BayFGV
Text gilt ab: 01.09.2024
Fassung: 31.12.2022
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Teil 3 Vorschriften für die Eintragung von Bergwerkseigentum und Fischereirechten im Grundbuch
Kapitel 1 Allgemeines (§§ 6–7)
Kapitel 2 Eintragung von Bergwerkseigentum (§§ 8–11)
Kapitel 3 Eintragung von Fischereirechten (§§ 12–14)