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BayFGV
Text gilt ab: 01.09.2024
Fassung: 31.12.2022
§ 5
Gebührenerhebung
1Für die Anerkennung von Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen sowie Sachkundelehrgängen nach der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) werden Gebühren erhoben. 2Die Gebühr beträgt
1.
1 350 € für die Anerkennung eines Studiengangs nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BtRegV, eines Aus- oder Weiterbildungsgangs nach § 5 Abs. 3 BtRegV oder eines vollständigen Sachkundelehrgangs nach § 8 Abs. 1 BtRegV,
2.
675 € für die Anerkennung eines einzelnen Moduls nach § 8 Abs. 6 BtRegV und
3.
675 € bis 1 350 € für die Anerkennung mehrere Module.
3Bei der Verlängerung der Anerkennung nach § 8 Abs. 5 BtRegV kann die Gebühr um ein Drittel ermäßigt werden.