Inhalt
    
    
            
             1Für die Anerkennung von Studien-, Aus- und Weiterbildungsgängen sowie Sachkundelehrgängen nach der Betreuerregistrierungsverordnung (BtRegV) werden Gebühren erhoben. 2Die Gebühr beträgt
            
              - 1.
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                1 350 € für die Anerkennung eines Studiengangs nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BtRegV, eines Aus- oder Weiterbildungsgangs nach § 5 Abs. 3 BtRegV oder eines vollständigen Sachkundelehrgangs nach § 8 Abs. 1 BtRegV, 
- 2.
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                675 € für die Anerkennung eines einzelnen Moduls nach § 8 Abs. 6 BtRegV und 
- 3.
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                675 € bis 1 350 € für die Anerkennung mehrere Module. 
 3Bei der Verlängerung der Anerkennung nach § 8 Abs. 5 BtRegV kann die Gebühr um ein Drittel ermäßigt werden.