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Verordnung zur Einrichtung einer erweiterten Schulleitung (ErwSchLV) Vom 18. Oktober 2013 (GVBl. S. 630) BayRS 2230-1-1-6-K (§§ 1–4)
§ 1 Antragsberechtigung
§ 2 Verfahren
§ 3 Warteliste
§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
ErwSchLV
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 18.10.2013
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§ 2
Verfahren
Der Antrag auf Einrichtung der erweiterten Schulleitung kann bis spätestens 31. Januar für das in diesem Kalenderjahr beginnende Schuljahr beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestellt werden.