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Prüfungsordnung für die Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife (ErgPOFHR) Vom 25. Mai 2001 (GVBl. S. 278, ber. S. 456) BayRS 2236-6-1-5-K (§§ 1–37)
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Erster Teil Allgemeines (§§ 1–7)
§ 1 Zweck der Prüfung
§ 2 Zuständigkeit für die Abnahme der Prüfung
§ 3 Aufgaben des Prüfungsausschusses und seines Vorsitzenden
§ 4 Prüfer
§ 5 Niederschrift
§ 6 Zulassung zur Prüfung
§ 7 Prüfungsvorbereitung
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Zweiter Teil Prüfung für Schüler, Studierende und Absolventen mindestens zweijähriger Fachschulen und Fachakademien (§§ 8–14)
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Dritter Teil Prüfung für Absolventen beruflicher Fortbildungsprüfungen (§§ 15–25a)
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Vierter Teil Zusatzprüfung (§§ 26–30)
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Fünfter Teil Wiederholen, Rücktritt, Versäumnis, Verhinderung, Unterschleif (§§ 31–33)
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Sechster Teil Schlussvorschriften (§§ 34–37)
[Schlussformel]
Anlage
Inhalt
ErgPOFHR
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 25.05.2001
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Erster Teil Allgemeines
§ 1 Zweck der Prüfung
§ 2 Zuständigkeit für die Abnahme der Prüfung
§ 3 Aufgaben des Prüfungsausschusses und seines Vorsitzenden
§ 4 Prüfer
§ 5 Niederschrift
§ 6 Zulassung zur Prüfung
§ 7 Prüfungsvorbereitung