Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung zur Durchführung des Asylgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes, des Aufnahmegesetzes und des § 12a des Aufenthaltsgesetzes (Asyldurchführungsverordnung – DVAsyl) Vom 16. August 2016 (GVBl. S. 258) BayRS 26-5-1-I (§§ 1–30)
Bereich erweitern
Teil 1 Allgemeine Vorschriften (§§ 1–3)
Bereich erweitern
Teil 2 Aufnahme und Verteilung (§§ 4–8)
Bereich erweitern
Teil 3 Umverteilung von Personen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 (§§ 9–11)
Bereich erweitern
Teil 4 Unterbringung, Versorgung, Leistung (§§ 12–21)
Bereich reduzieren
Teil 5 Gebühren (§§ 22–28)
§ 22 Kostenpflicht
§ 23 Gebühr
§ 24 Auslagen für Verpflegung
§ 25 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
§ 26 Vorübergehende Abwesenheit
§ 27 Entstehen und Beendigung der Kostenschuld, Fälligkeit, Anwendbarkeit des Kostengesetzes
§ 28 Zuständige Behörde
Bereich erweitern
Teil 6 Schlussvorschriften (§§ 29–30)
[Schlussformel]
Inhalt
DVAsyl
Text gilt ab: 01.12.2023
Fassung: 16.08.2016
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Teil 5 Gebühren
§ 22 Kostenpflicht
§ 23 Gebühr
§ 24 Auslagen für Verpflegung
§ 25 Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen
§ 26 Vorübergehende Abwesenheit
§ 27 Entstehen und Beendigung der Kostenschuld, Fälligkeit, Anwendbarkeit des Kostengesetzes
§ 28 Zuständige Behörde