Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung – BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 850) BayRS 2020-4-2-I (Art. 1–103)
Bereich erweitern
Erster Teil Wesen und Aufgaben des Bezirks (Art. 1–20)
Bereich reduzieren
Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Bezirks (Art. 21–52)
Bereich erweitern
1. Abschnitt Bezirksorgane und ihre Hilfskräfte (Art. 21–34)
Bereich erweitern
2. Abschnitt Regierung und Bezirk (Art. 35–36)
Bereich erweitern
3. Abschnitt Geschäftsgang (Art. 37–46)
Bereich reduzieren
4. Abschnitt Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben (Art. 47–52)
Art. 47 Gesetzmäßigkeit; Unparteilichkeit
Art. 47a Geheimhaltung
Art. 48 Aufgaben des eigenen Wirkungskreises; Pflichtaufgaben
Art. 49 Übernahme von Kreisaufgaben
Art. 50 Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises
Art. 51 (aufgehoben)
Art. 52 Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug
Bereich erweitern
Dritter Teil Bezirkswirtschaft (Art. 53–89)
Bereich erweitern
Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 90–100)
Bereich erweitern
Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 101–103)
Inhalt
BezO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Art. 51
(aufgehoben)