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Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung – BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 850) BayRS 2020-4-2-I (Art. 1–103)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben des Bezirks (Art. 1–20)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Bezirks (Art. 21–52)
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1. Abschnitt Bezirksorgane und ihre Hilfskräfte (Art. 21–34)
Art. 21 Hauptorgane
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a) Der Bezirkstag (Art. 22–24)
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b) Der Bezirksausschuß und die weiteren Ausschüsse (Art. 25–29)
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c) Die Bezirkstagspräsidentinnen und Bezirkstagspräsidenten sowie ihre Stellvertretung (Art. 30–33a)
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d) Bezirksbedienstete (Art. 34)
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2. Abschnitt Regierung und Bezirk (Art. 35–36)
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3. Abschnitt Geschäftsgang (Art. 37–46)
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4. Abschnitt Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben (Art. 47–52)
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Dritter Teil Bezirkswirtschaft (Art. 53–89)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 90–100)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 101–103)
Inhalt
BezO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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1. Abschnitt Bezirksorgane und ihre Hilfskräfte
Art. 21 Hauptorgane
a) Der Bezirkstag (Art. 22–24)
b) Der Bezirksausschuß und die weiteren Ausschüsse (Art. 25–29)
c) Die Bezirkstagspräsidentinnen und Bezirkstagspräsidenten sowie ihre Stellvertretung (Art. 30–33a)
d) Bezirksbedienstete (Art. 34)