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Bezirksordnung für den Freistaat Bayern (Bezirksordnung – BezO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 850) BayRS 2020-4-2-I (Art. 1–103)
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Erster Teil Wesen und Aufgaben des Bezirks (Art. 1–20)
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Zweiter Teil Verfassung und Verwaltung des Bezirks (Art. 21–52)
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1. Abschnitt Bezirksorgane und ihre Hilfskräfte (Art. 21–34)
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2. Abschnitt Regierung und Bezirk (Art. 35–36)
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3. Abschnitt Geschäftsgang (Art. 37–46)
Art. 37 Geschäftsordnung und Geschäftsgang der Ausschüsse
Art. 38 Sitzungszwang; Beschlußfähigkeit
Art. 38a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
Art. 39 Teilnahmepflicht; Ordnungsgeld gegen Säumige
Art. 40 Ausschluß wegen persönlicher Beteiligung
Art. 41 Einschränkung des Vertretungsrechts
Art. 42 Form der Beschlußfassung; Wahlen
Art. 43 Öffentlichkeit
Art. 44 Handhabung der Ordnung
Art. 45 Niederschrift
Art. 46 (aufgehoben)
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4. Abschnitt Verwaltungsgrundsätze und Verwaltungsaufgaben (Art. 47–52)
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Dritter Teil Bezirkswirtschaft (Art. 53–89)
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Vierter Teil Staatliche Aufsicht und Rechtsmittel (Art. 90–100)
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Fünfter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 101–103)
Inhalt
BezO
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 22.08.1998
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Art. 46
(aufgehoben)