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Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenBayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG) Vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764) BayRS 2032-1-1-F (Art. 1–111)
  • Bereich reduzierenTeil 1 Allgemeine Vorschriften (Art. 1–18)
  • Art. 1 Geltungsbereich
  • Art. 2 Bestandteile der Besoldung
  • Art. 3 Gesetzesvorbehalt
  • Art. 4 Anspruch auf Besoldung
  • Art. 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
  • Art. 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
  • Art. 7 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
  • Art. 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
  • Art. 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
  • Art. 10 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
  • Art. 11 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
  • Art. 12 Abtretung der Besoldung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  • Art. 13 Verjährung der Besoldung
  • Art. 14 Zuständigkeit für die Festsetzung und Anordnung der Besoldung
  • Art. 15 Rückforderung der Besoldung
  • Art. 16 Anpassung der Besoldung
  • Art. 17 Dienstlicher Wohnsitz
  • Art. 18 Zahlungsweise
  • Bereich erweiternTeil 2 Grundbezüge (Art. 19–50)
  • Bereich erweiternTeil 3 Nebenbezüge (Art. 51–90)
  • Bereich erweiternTeil 4 Sonstige Leistungen (Art. 91–99b)
  • Bereich erweiternTeil 5 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Art. 100–101)
  • Bereich erweiternTeil 6 Sonstige Zuständigkeitsregelung (Art. 102)
  • Bereich erweiternTeil 7 Übergangs- und Schlussbestimmungen (Art. 103–111)
  • Bereich erweiternAnlage 1 Besoldungsordnungen
  • Anlage 2 Hinzufügung von Zusätzen zu den Amtsbezeichnungen
  • Bereich erweiternAnlage 3
  • Anlage 4 Strukturzulage, Amtszulagen und Zulagen für besondere Berufsgruppen
  • Anlage 5 Orts- und Familienzuschlag
  • Anlage 6 Auslandsbesoldung
  • Anlage 7 Stellenzulagen
  • Anlage 8 Sonstige Zulagen
  • Anlage 9 Mehrarbeitsvergütung
  • Anlage 10 Anwärtergrundbetrag
  • Bereich erweiternAnlage 11

Inhalt

BayBesG
Text gilt ab: 01.02.2025
Fassung: 05.08.2010
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Teil 1 Allgemeine Vorschriften

Art. 1 Geltungsbereich
Art. 2 Bestandteile der Besoldung
Art. 3 Gesetzesvorbehalt
Art. 4 Anspruch auf Besoldung
Art. 5 Besoldung bei mehreren Hauptämtern
Art. 6 Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung
Art. 7 Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit
Art. 8 Kürzung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung
Art. 9 Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst
Art. 10 Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung
Art. 11 Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung
Art. 12 Abtretung der Besoldung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
Art. 13 Verjährung der Besoldung
Art. 14 Zuständigkeit für die Festsetzung und Anordnung der Besoldung
Art. 15 Rückforderung der Besoldung
Art. 16 Anpassung der Besoldung
Art. 17 Dienstlicher Wohnsitz
Art. 18 Zahlungsweise
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