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Schulordnung für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung (Förderberufsschulordnung – BSO-F) Vom 26. Oktober 2009 (GVBl S. 580) BayRS 2233-2-2-K (§§ 1–36)
Inhaltsübersicht (amtlich)
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Erster Teil Allgemeines (§§ 1–2)
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Zweiter Teil Schulgemeinschaft, Schulleiterin und Schulleiter, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler, Berufsschulbeirat (§§ 3–5)
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Dritter Teil Schulische Förderung (§§ 6–14)
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Vierter Teil Aufnahme und Schulwechsel (§§ 15–18)
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Abschnitt 1 Aufnahme(vgl. Art. 41 BayEUG) (§§ 15–16)
§ 15 Anmelde- und Aufnahmeverfahren
§ 16 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
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Abschnitt 2 Überweisung, Schulwechsel(vgl. Art. 41 BayEUG) (§§ 17–18)
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Fünfter Teil Schulbetrieb (§§ 19–27)
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Sechster Teil Leistungsnachweise, Zeugnisse, Abschlüsse, Berufsschulpflicht(Art. 52, 54 und 55 BayEUG) (§§ 28–34)
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Siebter Teil Schlussvorschriften (§§ 35–36)
[Schlussformel]
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Anlage Stundentafeln für die Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Inhalt
BSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 26.10.2009
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Abschnitt 1 Aufnahme
(vgl. Art. 41 BayEUG)
§ 15 Anmelde- und Aufnahmeverfahren
§ 16 Aufnahme von Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf