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BSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 26.10.2009
§ 27
Stundentafeln und Stundenpläne, Religionsunterricht, Ethikunterricht, Unterrichtszeit
(1) Für die Stundentafeln und Stundenpläne gelten die Stundentafeln in der Anlage; im Übrigen gilt § 36 BSO entsprechend.
(2) §§ 37 bis 39 BSO gelten entsprechend.