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Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern (AbfPV) Vom 17. Dezember 2014 (GVBl S. 578) BayRS 2129-2-10-U (§§ 1–2)
§ 1 Abfallwirtschaftsplan
§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
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Anlage Abfallwirtschaftsplan BayernZiele und Maßnahmen der Abfallwirtschaft in Bayern
Anhang 1 Thermische Behandlungsanlagen für Hausmüll und hausmüllähnliche Abfälle
Anhang 2 Deponien der entsorgungspflichtigen Körperschaften
Anhang 3 Für die Sonderabfallbeseitigung zur Verfügung stehende Anlagen
Anhang 4 Zugelassene Verbringungen
Inhalt
AbfPV
Text gilt ab: 01.01.2015
Fassung: 17.12.2014
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Anhang 3 (zu Abschnitt IV Nr. 4.7, Abschnitt V Nr. 2)
Für die Sonderabfallbeseitigung zur Verfügung stehende Anlagen