Inhalt
§ 2
Bezeichnung der gemeindlichen Feuerwehren
1Die Feuerwehr einer Gemeinde führt die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr/Pflichtfeuerwehr/Berufsfeuerwehr ............... (Gemeinde)“. 2Ortsfeuerwehren können die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr ............... (Gemeindeteil)/ ............... (Gemeinde)“ führen. 3Ortsfeuerwehren für mehrere Ortsteile einer oder mehrerer Gemeinden können abweichende Bezeichnungen führen, aus denen der Schutzbereich erkennbar wird.