Inhalt
Diese Verordnung tritt am 1. November 1962 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten der Verordnung in der ursprünglichen Fassung vom 17. Oktober 1962 (GVBl S. 261, BayRS 2030-2-10-F). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsverordnungen.