Inhalt
Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung gilt für
- 1.
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öffentliche und staatlich anerkannte Fachakademien einer der in der Anlage genannten Ausbildungsrichtungen,
- 2.
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öffentliche und staatlich anerkannte mindestens zweijährige Fachschulen,
- 3.
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Berufsschulen im Rahmen des doppelqualifizierenden Bildungsgangs Berufsschule Plus gemäß der Berufsschulordnung (BSO),
- 4.
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Berufsfachschulen für Hotel- und Tourismusmanagement,
- 5.
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das kolleg24 und
- 6.
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öffentliche und staatlich anerkannte Berufsfachschulen, soweit diese einen dreijährigen, vorbereitenden Zusatzunterricht nach den Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) anbieten.