Inhalt
    
    
            
            Diese Ausbildungs- und Prüfungsordnung gilt für
            
              - 1.
- 
                öffentliche und staatlich anerkannte Fachakademien einer der in der Anlage genannten Ausbildungsrichtungen, 
- 2.
- 
                öffentliche und staatlich anerkannte mindestens zweijährige Fachschulen, 
- 3.
- 
                Berufsschulen im Rahmen des doppelqualifizierenden Bildungsgangs Berufsschule Plus gemäß der Berufsschulordnung (BSO), 
- 4.
- 
                Berufsfachschulen für Hotel- und Tourismusmanagement, 
- 5.
- 
                das kolleg24 und 
- 6.
- 
                öffentliche und staatlich anerkannte Berufsfachschulen, soweit diese einen dreijährigen, vorbereitenden Zusatzunterricht nach den Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (Staatsministerium) anbieten.