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Ausbildungs- und Prüfungsordnung Ergänzungsprüfung (APE) Vom 7. August 2025 (GVBl. S. 443) BayRS 2236-6-1-7-K (§§ 1–33)
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Teil 1 Allgemeines (§§ 1–3)
§ 1 Zweck
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Abnahme der Prüfung
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Teil 2 Ergänzungsprüfung (§§ 4–17)
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Teil 3 kolleg24 (§§ 18–30)
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Teil 4 Schlussvorschriften (§§ 31–33)
[Schlussformel]
Anlage Ausbildungsrichtungen an Fachakademien, deren Besuch zur Teilnahme an der Ergänzungsprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife berechtigt:
Inhalt
APE
Text gilt ab: 01.09.2025
Fassung: 07.08.2025
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§ 1
Zweck
Mit der Ergänzungsprüfung wird festgestellt, ob die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer unter Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung über die für ein Fachhochschulstudium erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.