Inhalt
§ 40
Feststellung der Noten in der Bestätigungsprüfung
In der Bestätigungsprüfung zählen in den Fächern, die auch schriftlich geprüft wurden, die Note der mündlichen Prüfung einfach, die Note der schriftlichen Prüfung zweifach; in den übrigen Fächern ist die Note der mündlichen Prüfung die Abschlußnote.