Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Gerichtsverfassungsausführungsgesetz – AGGVG) Vom 23. Juni 1981 (BayRS IV S. 483) BayRS 300-1-1-J (Art. 1–67)
Bereich erweitern
Teil 1 Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Art. 1–21)
Bereich reduzieren
Teil 2 Ausführung von Verfahrensgesetzen der streitigen Gerichtsbarkeit (Art. 22–33)
Bereich reduzieren
Abschnitt I Ausführung der Zivilprozeßordnung und der Insolvenzordnung (Art. 22–28)
Art. 22 Voraussetzungen für die Anerkennung als Gütestelle im Sinn von § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung
Art. 23 Vertretung des Freistaates Bayern
Art. 24 Einsicht und Abschrift von Urkunden bei Behörden
Art. 25 Insolvenzfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Art. 26 Aufgebotsverfahren bei Schuldverschreibungen
Art. 27 Aufgebotsverfahren bei Namenspapieren mit Inhaberklausel sowie bei Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen
Art. 28 Öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots
Bereich erweitern
Abschnitt II Ausführung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (Art. 29–33)
Bereich erweitern
Teil 3 Ausführung von Verfahrensgesetzen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Art. 34–48)
Bereich erweitern
Teil 4 Ausführung der Strafprozeßordnung (Art. 48a–49)
Bereich erweitern
Teil 5 Zuständigkeit zur Ausführung von Bundesgesetzen (Art. 50)
Bereich erweitern
Teil 6 Beratungshilfe (Art. 51)
Bereich erweitern
Teil 7 Aufbewahrung von Schriftgut der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden (Art. 52–53)
Bereich erweitern
Teil 8 Zuständigkeit und Verfahren in Fideikommisssachen (Art. 54–56)
Bereich erweitern
Teil 9 Amtstracht, Neutralität (Art. 57)
Bereich erweitern
Teil 10 Dolmetscher, Übersetzer (Art. 58–65)
Bereich erweitern
Teil 11 Schlussvorschriften (Art. 66–67)
Inhalt
AGGVG
Text gilt ab: 01.01.2023
Fassung: 23.06.1981
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Abschnitt I Ausführung der Zivilprozeßordnung und der Insolvenzordnung
Art. 22 Voraussetzungen für die Anerkennung als Gütestelle im Sinn von § 794 Abs. 1 Nr. 1 der Zivilprozessordnung
Art. 23 Vertretung des Freistaates Bayern
Art. 24 Einsicht und Abschrift von Urkunden bei Behörden
Art. 25 Insolvenzfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts
Art. 26 Aufgebotsverfahren bei Schuldverschreibungen
Art. 27 Aufgebotsverfahren bei Namenspapieren mit Inhaberklausel sowie bei Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen
Art. 28 Öffentliche Bekanntmachung des Aufgebots