Inhalt
1Sterbegeld wird bei Fortgeltung des bisherigen Rechts Anspruchsberechtigten unter Berücksichtigung des am 31. Dezember 2001 maßgebenden Gesamtbeschäftigungsquotienten in folgender Höhe gezahlt für Sterbefälle
im Jahr 2002
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1535 Euro,
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im Jahr 2003
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1500 Euro,
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im Jahr 2004
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1200 Euro,
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im Jahr 2005
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900 Euro,
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im Jahr 2006
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600 Euro,
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im Jahr 2007
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300 Euro.
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2Ab dem Jahr 2008 entfällt das Sterbegeld.