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Verleihung der Auszeichnung „Staatspreis der Bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus“
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. März 2019, Az. ZS 4-M3262.5.0/1/1
(BayMBl. Nr. 106)
Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Verleihung der Auszeichnung „Staatspreis der Bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus“ vom 14. März 2019 (BayMBl. Nr. 106), die durch Bekanntmachung vom 18. Februar 2025 (BayMBl. Nr. 105) geändert worden ist
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verleiht in seinem Geschäftsbereich die Auszeichnung „Staatspreis der Bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus“ für besondere Verdienste vor allem um Erziehung, Unterricht und Schulleben, Erwachsenenbildung sowie Kultusangelegenheiten.
1.
1Die Auszeichnung besteht aus einer Glasskulptur. 2In die Skulptur sind das große Staatswappen und die Inschrift „Staatspreis der Bayerischen Staatsministerin für Unterricht und Kultus“ eingraviert.
2.
Grundsätzlich werden jährlich jeweils bis zu zehn Auszeichnungen vergeben.
3.
Die Auszeichnung ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung.
4.
Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig mit der Auszeichnung ausgehändigt wird.
5.
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Januar 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 2. April 2014 (KWMBl. S. 63) außer Kraft.
Prof. Dr. Michael Piazolo
Staatsminister