Inhalt
7. In-Kraft-Treten
Die Geschäftsanweisung tritt am 15. Mai 1974 in Kraft. Gleichzeitig tritt die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 11. Oktober 1965 Nr. 0168a – IV/2b – 49 055 (WVMBl Nr. 14) für die Technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr erlassene Geschäftsanweisung außer Kraft.
i.A. Dr. Heitzer
Ministerialdirektor