Inhalt

Text gilt ab: 24.03.1997

2.  

Hinweise auf die technischen Voraussetzungen für die Aufnahme von Fäkalschlamm in Kläranlagen können im Wesentlichen dem Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung (Arbeitsblatt A 123 „Behandlung und Beseitigung von Schlamm aus Klein-Kläranlagen“) entnommen werden. Die Wasserwirtschaftsämter stehen für Auskünfte zur Verfügung. Gemeindliche Investitionen für Anlagen zur Fäkalschlammentsorgung können als Teil der Kläranlage im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel mit Zuwendungen gefördert werden.