Inhalt

Text gilt ab: 01.07.2008
Fassung: 20.06.2008
10.
Zentrale Erfassung der Antragstellung nach § 17a StrRehaG
Beim Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Friedland, wird zur Vermeidung von Mehrfachantragstellungen und Mehrfachbewilligungen nach § 17a StrRehaG eine zentrale Kontrolldatei eingerichtet. Diese hat die Aufgabe, bundesweit Antragstellungen zu erfassen und den meldenden bzw. anfragenden Behörden und Stellen entsprechende Auskünfte zu geben. Zur Führung der zentralen Kontrolldatei ist das BVA/Außenstelle Friedland über die Antragseinreichung nach § 17a StrRehaG mit dem Formblatt in Anlage 14 zu informieren.