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TV-L
Text gilt ab: 01.01.2022
Fassung: 12.10.2006
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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder
(TV-L)
Vom 12. Oktober 2006

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart:
Präambel
Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zur Gleichbehandlung aller Geschlechter. Sie sind sich einig, soweit in diesem Tarifvertrag Berufs- oder Tätigkeitsbezeichnungen bzw. Beschäftigtenbegriffe verwendet werden, dass diese für alle Geschlechter gelten.