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Text gilt ab: 16.07.2010
Fassung: 04.03.2010
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Anschlusstarifvertrag für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder
Vom 4. März 2010

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der dbb tarifunion,
vertreten durch den Vorstand,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: