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Text gilt ab: 16.07.2010
Fassung: 04.03.2010
§ 1
Die Tarifvertragsparteien schließen die nachfolgend genannten Tarifverträge in der Fassung als Anschlusstarifverträge ab, in der sie am 18. Juni 2009 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbart worden sind; deren Texte sind als Anlagen beigefügt:
1.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst),
2.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW/MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Forst),
3.
Vereinbarung zur Änderung der Regelungen zur Höhe und Ermittlung von Motorsägenentschädigung und Werkzeugentschädigung ,
4.
Tarifvertrag über Einmalzahlungen-Forst ,
5.
Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst),
6.
Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Fortsetzung und Weiterentwicklung der Erprobung einer Motorsägenentschädigung nach dem Sonderkraftstoffverbrauch – Verbrauchsmodell – für Waldarbeiter des Landes Rheinland-Pfalz (MSE-Erprobungs-TV-RP II).