Inhalt
Die Tarifvertragsparteien schließen die nachfolgend genannten Tarifverträge in der Fassung als Anschlusstarifverträge ab, in der sie am 18. Juni 2009 zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbart worden sind; deren Texte sind als Anlagen beigefügt:
- 1.
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Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TV-Forst),
- 2.
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Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW/MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Forst),
- 3.
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Vereinbarung zur Änderung der Regelungen zur Höhe und Ermittlung von Motorsägenentschädigung und Werkzeugentschädigung ,
- 4.
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Tarifvertrag über Einmalzahlungen-Forst ,
- 5.
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Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Auszubildende zum Forstwirt in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder (TVA-Forst),
- 6.
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Änderungstarifvertrag Nr. 2 zum Tarifvertrag zur Fortsetzung und Weiterentwicklung der Erprobung einer Motorsägenentschädigung nach dem Sonderkraftstoffverbrauch – Verbrauchsmodell – für Waldarbeiter des Landes Rheinland-Pfalz (MSE-Erprobungs-TV-RP II).