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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag über Einmalzahlungen-Forst Vom 18. Juni 2009 (§§ 1–3)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Einmalzahlung
§ 3 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.03.2009
Fassung: 18.06.2009
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§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder – TV-Forst – fallen.