Inhalt
Dieser Tarifvertrag gilt für
- a)
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Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder – TV-Forst – fallen,
- b)
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zum Forstwirt Auszubildende in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder.