Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2008
Fassung: 18.12.2007
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für
a)
Beschäftigte, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Beschäftigte in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder – TV-Forst – fallen,
b)
zum Forstwirt Auszubildende in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben der Länder.