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TVÜ-Forst
Text gilt ab: 01.10.2021
Fassung: 18.12.2007
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder aus dem Geltungsbereich des MTW/MTW-O in den TV-Forst und zur Regelung des Übergangsrechts
(TVÜ-Forst)
Vom 18. Dezember 2007

Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
– Bundesvorstand –,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: