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TV-EntgeltU-B/L
Text gilt ab: 01.08.2011
Fassung: 25.05.2011
§ 1
Geltungsbereich
Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende (Beschäftigte), die unter den Geltungsbereich des
a)
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) bzw. des
b)
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) , des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) oder des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Pflegeberufen (TVA-L Pflege)
fallen.