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TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L
Text gilt ab: 01.10.2011
Fassung: 28.09.2011
Vorheriges Dokument (inaktiv)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben

(TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L)
Vom 28. September 2011

Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits
und
[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits
wird Folgendes vereinbart: