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TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L
Text gilt ab: 01.10.2011
Fassung: 28.09.2011
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§ 7
In-Kraft-Treten
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.
(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, frühestens zum 31. März 2012, schriftlich gekündigt werden.
(3) Mit In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages tritt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung im Forstbereich der Länder (TV-EntgeltU-Forst) vom 18. Dezember 2007 außer Kraft.
(4) Die Rechtswirksamkeit von bereits vor In-Kraft-Treten dieses Tarifvertrages abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen bleibt unberührt, ebenso die Möglichkeit nachträglicher Änderungen entsprechend § 5 TV-EntgeltU-Forst.