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Anschlusstarifvertrag Vom 26. Februar 2007 (§§ 1–2)
§ 1
§ 2
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.11.2006
Fassung: 26.02.2007
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Anschlusstarifvertrag
Vom 26. Februar 2007
Zwischen
der Tarifgemeinschaft deutscher Länder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
einerseits
und
der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD),
vertreten durch den Bundesvorstand –,
und
dem DHV – Deutscher Handels- und Industrieangestellten-Verband,
vertreten durch den Hauptvorstand,
andererseits
wird Folgendes vereinbart: