Inhalt

Text gilt ab: 01.11.2006
Fassung: 26.02.2007
§ 2
1Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einer Woche zum Monatsschluss gekündigt werden. 2Die in § 1 Nrn. 1 bis 9 genannten Tarifverträge treten jeweils außer Kraft, wenn das materielle Tarifrecht gegenüber einer der dort bezeichneten vertragsschließenden Parteien außer Kraft tritt. 3In beiden Fällen wird die Nachwirkung gemäß § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes ausgeschlossen.