Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Heilquellenschutzgebiets für die „König-Ludwig-I Quelle“, die „Wernarzer Quellen I und II“, die „Sinnberger Quelle“ und die Brunnen „HB 2“, „HB 4“ des Staatsbades Bad Brückenau in den Gemarkungen Bad Brückenau und Römershager, Landkreis Bad Kissingen
Vom 19. Februar 2001
    
    
    
    
    
  
Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in: 
Bayern: Bek. v. 12.3.2001 (GVBl. S. 128).